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Job-E-Bike für Mitarbeitende

Grosser Benefit – kleiner Aufwand

Mitarbeiter-Benefits können wesentlich dazu beitragen, die Arbeitgeber-Attraktivität zu erhöhen und damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden.
Besonders attraktiv sind Leistungen mit einem effektiven Mehrwert am Arbeitsplatz und für die private Nutzung. Unsere E-Bike-Angebote setzen genau hier an – und sind erst noch für Sie als Arbeitgeber attraktiv: E-Bike unterstützen eine ausgewogene Work-Life-Balance, fördern die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und helfen gleichzeitig, die Parkplatznutzung zu reduzieren.

Langzeitmieten für Mitarbeitende

Langzeitmieten für Mitarbeitende

Rent a Bike bietet Langzeitmieten für verschiedene E-Bike-Typen an. Sie profitieren von aktuellen Modellen der Schweizer Marken FLYER und Tour de Suisse Rad und einem unschlagbaren Preis-Leistungsverhältnis.

  • Anlieferung an Firmenstandort inklusive Instruktion
  • Schutzpaket und Wartung inklusive
  • Flexible Mietverlängerung
  • Kauf nach Miete möglich
Voraussetzungen

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen vom Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer erfüllt werden:

  • Persönliche Langzeitmiete für Mitarbeitende
  • Subventionierung durch Arbeitgeber
  • Anlieferung und Instruktion ab 10 E-Bikes
  • Mindestmietdauer 1 Monat

Angebot

E-Bike City, E-Bike Trekking, S-Pedelec, E-Mountainbike Hardtail sowie E-Mountainbike Fully der Marken FLYER, STEVENS und Tour de Suisse.

Die komplette Preisliste sowie die verfügbaren E-Bike-Modelle finden Sie unter rentabike.ch/langzeitmiete.

Langzeitmiete/Job-E-Bike

Subventionierung durch Arbeitgeberin

Mitarbeitende der Firma profitieren bei einer Langzeitmiete von einer Vergünstigung durch die Arbeitgeberin. Der subventionierte Betrag pro Mitarbeitenden wird auf Frankenbasis festgelegt.

  • Subvention: in CHF (z.B. CHF 500.00 pro Mitarbeitenden
  • Mindestmietdauer: 3 Monate oder nach Vereinbarung

Rent a Bike stellt den Betrag der Subventionierung der Firma in Rechnung und zieht diese Subventionierung direkt bei der Rechnung an den Mitarbeiter ab.

Vertrag

Der Vertrag für die persönliche Langzeitmiete wird direkt zwischen den Mitarbeitenden und Rent a Bike abgeschlossen. Es gelten die Preise und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rent a Bike für die Langzeitmiete. Der Rechnungsbetrag wird nach der Auslieferung direkt an den Arbeitnehmer in Rechnung gestellt. Zahlungsziel: 10 Tage netto.

Eine Abmachung zur Höhe der Subventionierung wird zwischen dem Arbeitgeber und Rent a Bike abgeschlossen. Die Rechnung für die subventionierten Beiträge wird nach der Auslieferung an den Arbeitgeber gestellt. Zahlungsziel: 30 Tage netto.

Abwicklung

Die Bestellung erfolgt direkt über die Webseite rentabike.ch/langzeitmiete. Details zur Abwicklung der Bestellung werden bei der Ausarbeitung des konkreten Angebots für die Unternehmung erläutert.
Die Anlieferung findet zentral am Firmenstandort statt. Ab 10 E-Bikes ist die Anlieferung kostenlos. Ansonsten wird eine Transportpauschale verrechnet. Bei der Anlieferung der Bikes gibt es eine Instruktion zu den verschiedenen E-Bikes.

Wissenswertes zum Job-E-Bike

Was ist im Schutzpaket inkludiert?

Haftpflichtversicherung, Schutzpaket und Assistance

Haftpflicht:
Bei Fahrzeugen mit elektrischer Tretunterstützung bis 45km/h ist die obligatorische Haftpflichtversicherung im Preis eingeschlossen. Bei nicht zulassungspflichtigen E-Bikes (Motorenunterstützung bis 25 km/h) und Velos, ist es Sache der Mieterin oder des Mieters, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

 

 

Schutzpaket
Inkludierte Leistungen: Im Mietpreis ist ein umfassendes Schutzpaket inbegriffen, welches folgende Schadenfälle/Ereignisse abdeckt:

  • unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen und Zerstörungen des gemieteten Bikes als Folge von Unfall oder Sturz während des Gebrauchs.
  • Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des gemieteten Bikes als Folge eines versuchten oder vollendeten Diebstahls.

Schäden infolge übermässiger Abnützung (Verschleiss) oder aufgrund mangelnden Unterhalts sind vom Schutzpaket ausdrücklich ausgenommen und gemäss Ziffer 6.1 von der Mieterin oder dem Mieter zu tragen (AGB).

 

Selbstbehalt
Folgender Selbstbehalt wird im Schadenfall angewendet:

  • Unfall-Ereignisse: 10 % der Schadenkosten, mindestens aber CHF 100.00 pro Ereignis
  • Diebstahl-Ereignisse: CHF 500.00 pro Ereignis

 

 

Assistance

Im Falle einer Panne kann die Mieterin oder der Mieter die inkludierte Assistance in Anspruch nehmen. Detaillierte Informationen zur Assistance finden Sie auf der Webseite von Rent a Bike www.rentabike.ch/langzeitmiete .

Mietverlängerung

Die Miete kann flexibel verlängert werden bis zu einer maximalen Mietdauer von 36 Monaten. Die Information über die Verlängerung der Langzeitmiete muss vom Arbeitnehmer bis 5 Tage vor der Rückgabe der E-Bikes an info@rentabike.ch erfolgen.

Rückgabe

Die Rückgabe wird mit dem Arbeitgeber definiert. Sollte die Langzeitmiete verlängert werden, muss die Rückgabe an einer der offiziellem Stationen erfolgen. Bringen Sie alles Zubehör mit (Ladegerät, Schlüssel, Bedienungsanleitung).

Kauf

Beim Kauf wird 80% der getätigten Miete angerechnet, bis zu einer Mietdauer von 5 Monaten. Ab dem 6. Monat Miete werden 70% der getätigten Miete angerechnet. Der Kaufpreis geht auf den Verkaufspreis ab Mietstart zurück. Eine individuelle Offerte kann via info@rentabike.ch angefordert werden.

Testtag vor Ort möglich?

An einem definierten Testtag können verschiedene Bikes (max. 6 Stück) am Firmensitz ausprobiert werden. Hierfür wird eine Pauschale von CHF 700.00 verrechnet.

E-Bikes - rechtliche Aspekte

Um der technischen Entwicklung von E-Bikes Rechnung zu tragen und die Sicherheit zu erhöhen, wurden 2012 verschiedene Vorschriften angepasst.
Ein E-Bike gilt rechtlich gesehen als «Motorfahrrad» Art. 18 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Unterscheiden lassen sich:

  • Leicht-Motorfahrräder (Art. 18 Bst. b Ziff. 1 VTS) d.h. einplätzige Elektrofahrräder mit höchstens 0,5 kW Motorleistung, einer ohne menschliche Muskelkraft – also mit reiner Motorleistung – erreichbaren sog. bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h sowie einer Tretunterstützung, die bis maximal 25 km/h wirkt;
  • Übrige Motorfahrräder (Art. 18 Bst. a Ziff. 2 VTS) d.h. einplätzige, einspurige Elektrofahrräder mit höchstens 1 kW Motorleistung, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h und einer Tretunterstützung, die bis maximal 45 km/h wirkt.

Die Regeln sauber zusammengefasst hat das ASTRA in folgendem Merkblatt.

Was sind die Voraussetzungen für die Miete eines S-Pedelec (45km/h)?

Das Mindestalter für den Abschluss einer Langzeitmiete von Rent a Bike ist 18 Jahre. Für die Miete eines S-Pedelec 45km/h ist zusätzlich mindestens ein Führerausweis der Kat. M erforderlich (oder Autofahrausweis).

Kann ich das Mietvelo aus der Langzeitmiete im ÖV transportieren?

Grundsätzlich kann das Velo/E-Bike im ÖV transportiert werden, wenn dies der Bahn- oder Busbetrieb erlaubt. Dafür müssen Sie sich vorab unter www.sbb.ch erkundigen. Das Velo/E-Bike kann NICHT gratis im Zug transportiert werden. Dafür benötigen Sie ein separates Velo-Ticket. Für weitere Infos zum Veloselbstverlad erkundigen Sie sich bitte direkt bei der SBB.

Kann ich das E-Bike während der Langzeitmiete umtauschen?

Das gemietete E-Bike kann während der Langzeitmiete getauscht werden. Dies jedoch nur auf Voranmeldung und wenn die Verfügbarkeit gewährleistet ist. Zudem wird eine Austausch-Pauschale von CHF 100.00 verrechnet. Der Umtausch kann nur an unseren Rent a Bike Standorten (Murten, Willisau, Bellinzona und Romanshorn) gemacht werden.

Kontaktanfrage Job-E-Bike

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